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Bundesfreiwilligendienst: -

Jeder kann mitmachen

Für alle, die sich freiwillig engagieren wollen, gibt es ab dem 1. Juli 2011 eine neue Möglichkeit: Den Bundesfreiwilligendienst. Alle Mädchen und Jungen, Frauen und Männer können sich beim neuen Bundesfreiwilligendienst gemeinnützig im sozialen und ökologischen Bereich engagieren. Wichtig dabei ist nur, dass die Schule abgeschlossen wurde. Das Engagement darf zwischen sechs und 18 Monaten lang sein und ist für alle, die älter als 27 Jahre alt sind, auch in Teilzeit möglich. Der freiwillige Einsatz kann auch als Praktika angerechnet und zur Überbrückung von Wartezeiten, etwa im Studium, genutzt werden. Die Freiwilligen werden während ihres Engagements fachlich angeleitet und besuchen Seminare, etwa zu politischer Bildung. Das freiwillige Engagement im Bundesfreiwilligendienst soll soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken.

Die Einsatzstelle ISBK Hansestadt Rostock-Amt für Schule und Sport

setzt 18 Bundesfreiwillige an folgend aufgeführten Schulen ein.

Stand: 16. Mai 2012 

Besetzung Schuljahr 2012 / 2013 - für den sofortigen Beginn bestehen keine Möglichkeiten

Schul-Nr. Schultyp Titel / Einrichtung (Einsatzort) Freie
Plätze
geplanter
Einsatzbeginn
Bewerbungsmöglichkeit
ab
Tätigkeitsbeschreibung
1211 GS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Grundschule "Rudolf Tarnow"

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
1221 GS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Grundschule Am Taklerring

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
1301 GS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Grundschule "Lütt Matten"

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
1412 GS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Grundschule "Am Mühlenteich"

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
1421 GS

Betreuung von Kindern im Schulalltag
Grundschule Schmarl

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
1621 GS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Grundschule "Werner Lindemann"

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
1929 GS Betreuung von Kindern im Schulalltag
"Grundschule an den Weiden"

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
4211 RegS Betreuung von Kindern im Schulalltag
"Nordlichtschule"

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
4221 RegS Betreuung von Kindern im Schulalltag
"Störtebecker-Schule"

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
7212 IGS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Gesamtschule "Hundertwasser"

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
9301 FS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Förderschule zur individuellen Lebenbewältigung

1 1.1.2013 ab 1. Oktober 2012 Tätigkeitsbeschreibung
9303 FS

Betreuung von Kindern im Schulalltag
"Allgemeine Förderschule" Daziger Straße

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
9415 FS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Förderschule für Erziehungsschwierige

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
9503 FS Betreuung von Kindern im Schulalltag
Allgemeine Förderschule Kuphalstraße

0 - - Tätigkeitsbeschreibung
9702 FS Betreuung von Kindern im Schulalltag
"Paul-Friedrich-Scheel" Körperbehindertenschule
0 - - Tätigkeitsbeschreibung

Schultyp:
GS - Grundschule
RegS - Regionale Schule
IGS - Integrierte Gesamtschule
FS - Förderschule

Voraussetzung:

Erfüllung der Vollschulzeitpflicht (im Land Mecklenburg-Vorpommern sind dies 9 Schuljahre)

Einsatzbeginn:

Durch den Beauftragten des Amtes für Schule und Sport wird der Einsatzbeginn mit Ihnen abgestimmt und dem Bundesamt für Familie und zivilgesllschaftliche Aufgaben zusammen mit einer abgeschlossenen Vereinbarung vorgeschlagen.

Dienstzeit:

Der Bundesfreiwilligendienst wird in Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate.

Urlaubsanspruch:

Nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Nach Absatz 2 gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Daraus folgt, dass bei 12-monatigem Dienst ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen gewährt wird.

Urlaubsregelung / Durchführung:

Bundesfreiwillige (unserer Einsatzstelle) haben ihren Erholungsurlaub grundsätzlich in der betriebsfreien Zeit (Schulferien des Landes MV - Ferienverordnung siehe weiter unten) zu nehmen.

Geld- und Sachleistungen:

Bei einer Vollzeitbeschäftigung werden gezahlt:
Taschengeld: 330,00 € monatlich
sonstige Sachleistungen:  200,00 € monatlich
Daraus folgt, dass monatlich 530,00 € an Sie ausgezahlt werden und zusätzlich die Entrichtung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegversicherung (ggf. Kinderlosenzuschlag), Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, erfolgt.
Unterkunft wird seitens der Einsatzstelle nicht gewährt.

Bewerbung:

Interessierte senden ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Bewerbungsschreiben, aktuelles Lichtbild, letztes Schulzeugnis, ggf. Arbeitszeugnisse, ausführlichen tabellarischen Lebenslauf an die folgende Kontaktadresse:

Kontaktadresse:

Hansestadt Rostock
Amt für Schule und Sport
Frank Söllig
Schillingallee 71
18057 Rostock
Zimmer: 215 / 216
Telefon: 0381-3814028
Telefon: 0162-4195942
Telefax: 069-71045120084
E-Mail: senden

Weiterführende Links

Anfahrt zu unserer Einsatzstelle
Platzbörse des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Allgemeine Ferienverordnung Schuljahr 2010/2011 bis Schuljahr 2012/2013
Allgemeine Ferienverordnung Schuljahr 2013/2014 bis Schuljahr 2016/2017

Festgeldzinsen